Nachhaltige Anlagen gemäss Art. 2 Abs. 17 SFDR sind Investitionen, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass solche Investitionen keine anderen ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Sofern in der juristischen Dokumentation der jeweiligen Produkte nicht anders festgehalten, bewertet CSAM bei in der EU domizilierten Investmentfonds den Anteil an nachhaltigen Anlagen gemäss SFDR und führt diesen im Jahresbericht auf.
Die Credit Suisse hat eine quantitative Methode zur Feststellung von Investitionen entwickelt, die als nachhaltige Anlagen gemäss SFDR gelten. Diese Methode wird systematisch auf sämtliche Investmentfonds angewandt. Zudem kann CSAM basierend auf einer qualitativen Bewertung auf Fallbasis Investitionen als nachhaltige Anlagen gemäss SFDR einstufen.
Quantitative Methode für Anlagen in Aktien und Anleihen
Nachhaltige Anlagen gemäss SFDR müssen die folgenden drei Bedingungen erfüllen:
1. Beitrag zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele
Zur Erfüllung der Bedingung, die einen Beitrag zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele stipuliert, berücksichtigt die Credit Suisse entweder
- Investitionen, die mindestens 50 % ihrer Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen generieren, welche zur Erreichung eines ökologischen (z. B. massgebliche Ressourceneffizienzindikatoren beim Verbrauch von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser, Land usw.) oder sozialen (z. B. Behandlung schwerer Krankheiten, Bekämpfung von Ungleichheit oder Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Integration und der Arbeitsbeziehungen), Ziels beitragen, oder
- Investitionen, die sich anerkanntermassen zur Erreichung wissenschaftlicher Emissionsziele verpflichtet haben und über die vergangenen 3 Jahre eine Reduktion der CO2-Intensität von durchschnittlich 7 % aufweisen, oder
- Investitionen in Wertpapiere, deren Erträge ein vorgegebenes ökologisches oder soziales Ziel fördern (z. B. Green Bonds).
2. Kein erheblicher Schaden
Nachhaltige Anlagen gemäss SFDR dürfen den ökologischen oder sozialen Zielen keinen erheblichen Schaden zufügen («do no significant harm», DNSH). Zur Beurteilung der DNSH-Bedingung setzt die Credit Suisse PAI-Indikatoren sowie Indikatoren aus unserem Regelwerk für ESG-Ausschlüsse ein. Credit Suisse hat eine Reihe von Kriterien und Schwellenwerten festgelegt, anhand derer beurteilt werden kann, ob eine Anlage die DNSH-Bedingung erfüllt (z.B. Anlagen mit Engagement in umstrittenen Waffen oder deren Erträge zu über 20 % aus Kohleförderung oder -kraftwerken stammen, erfüllen die DNSH-Bedingung nicht). Beachten Sie bitte, dass die in Abschnitt 2.2 beschriebene Berücksichtigung der PAI von der Anwendung der PAI im Zusammenhang mit DNSH abweichen kann. Z. B. können dem Investitionsentscheid nachgelagerte Aktivitäten wie Proxy Voting ein Mittel zur Berücksichtigung von PAI im Kontext von Abschnitt 2.2 sein, jedoch irrelevant sein für die Beurteilung, ob eine Anlage keinen erheblichen Schaden verursacht.
3. Gute Unternehmensführung
Nachhaltige Anlagen gemäss SFDR müssen gute Unternehmensführung aufweisen. Zur Beurteilung guter Unternehmensführung fokussiert die Definition gemäss SFDR nicht auf die in Abschnitt 2.3 beschriebenen Merkmale, sondern berücksichtigt den aktuellen Zustand, unabhängig davon, ob potenzielle Massnahmen einer Investition künftige Verbesserungen der Unternehmensführung gewährleisten können. Das Ergebnis der Beurteilung ist ein klares Ja oder Nein. Bei ihrer Beurteilung guter Unternehmensführung stützt sich die Credit Suisse auf die ESG-Gesamtperformance der Anlage (gemessen am Nachhaltigkeitsindikator ESG-Rating) und auf die Unternehmensführungsperformance der Anlage (gemessen am Nachhaltigkeitsindikator Governance-Pillar-Score). Diese Indikatoren bieten ein ganzheitliches Bild davon, wie die Anlagen bei der effizienten Nutzung von Ressourcen einschliesslich Humankapital, der Gewährleistung der operativen Integrität durch solide Managementpraktiken und der Einhaltung anwendbarer Vorschriften einschliesslich Steuergesetz abschneidet.
Quantitative Methode bei direkten Immobilienanlagen
Nachhaltige Anlagen gemäss SFDR müssen die folgenden drei Bedingungen erfüllen:
1. Beitrag zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele
Zur Erfüllung der Bedingung, die einen Beitrag zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele stipuliert, berücksichtigt die Credit Suisse entweder
- Investitionen, die wenigstens das LEED-Rating «Gold» oder das BREEAM-Rating «Sehr gut» oder das DNGB- bzw. SGNI-Rating «Gold» oder besser aufweisen, oder
- Investitionen mit einem Energy-Star-Rating von 75 oder höher.
2. Kein erheblicher Schaden
Nachhaltige Anlagen gemäss SFDR dürfen den ökologischen oder sozialen Zielen keinen erheblichen Schaden zufügen («do no significant harm», DNSH). Zur Beurteilung der DNSH-Bedingung setzt die Credit Suisse immobilienbezogene PAI-Indikatoren ein und prüft das Engagement in fossilen Brennstoffen durch Immobilienanlagen und energieeffiziente Immobilienanlagen.
3. Gute Unternehmensführung
Obwohl gute Unternehmensführung bei Immobilienanlagen nicht auf Ebene der Immobilie selbst geprüft werden kann, steht CSAM vom Erwerb über die Haltung bis hin zum Verkauf der Immobilie mit externen Gegenparteien und/oder Dienstleistern im Dialog. CSAM verfügt über Kontrollmechanismen und Abläufe, die sicherstellen, dass diejenigen externen Gegenparteien und/oder Dienstleister (z. B, Betriebspartner oder Entwickler), bei denen ein bestimmtes Auftragsvolumen überschritten wird, einer Due-Diligence-Prüfung auf gute Unternehmensführung unterzogen werden.
Einschränkungen der quantitativen Methode
Die Branche verwendet unterschiedliche Kriterien und Methoden zur Definition von nachhaltigen Anlagen gemäss SFDR. Die Ausweitung der EU-Taxonomie wird vermutlich Klarheit zu diesem Thema schaffen und einen Konsens herstellen. Bei Green Bonds wird die DNSH-Bedingung jeweils auf Projektebene und nicht auf Ebene der emittierenden Organisation bewertet. Die Praxis der guten Unternehmensführung kann bei Anlagen in Staatsanleihen oder supranationale Wertpapiere unter Umständen nicht bewertet werden. Bei Anlagen in externe Investmentfonds kann CSAM (sofern verfügbar) auf die jüngsten öffentlich verfügbaren Prozentergebnisse für nachhaltige Anlagen gemäss SFDR des jeweiligen externen Investmentfonds zurückgreifen. Diese veröffentlichten Prozentergebnisse werden nach der Methode des Fondsmanagers eines solchen externen Investmentfonds berechnet, die von der oben beschriebenen Methode abweichen kann.
Die Methode zur Feststellung von nachhaltigen Anlagen gemäss SFDR verwendet ESG-Daten, die unzuverlässig sein können oder in bestimmten Fällen von den zugrunde liegenden Investitionen nicht zur Verfügung gestellt werden. Zur Behebung der Mängel dieser quantitativen Methode kann auf Fallbasis eine qualitative Prüfung durchgeführt werden, um eine Investition als nachhaltige Anlage gemäss SFDR zu klassifizieren. Die Argumente für eine Beurteilung auf Fallbasis müssen von einem zentralen Komitee der Credit Suisse Group geprüft und befürwortet werden.